Selbstständige

In Kürze

Selbstständige sind Personen, die ihre berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ausüben. Sie stehen nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.

Definition

Selbstständige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Personen, die ihre berufliche Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen.

Kennzeichnend ist die persönliche Unabhängigkeit von Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit. Selbstständige sind nicht in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit.

Die rechtliche Einordnung erfolgt anhand der tatsächlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses und der gelebten Praxis. Maßgeblich ist das Fehlen persönlicher Abhängigkeit im Sinne des Arbeitsrechts.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 84 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)

Selbstständige unterliegen grundsätzlich nicht den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für Arbeitnehmer. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf arbeitsrechtliche Mitbestimmung oder sozialen Kündigungsschutz.

Abzugrenzen sind Selbstständige von:

  • Arbeitnehmern mit Weisungsgebundenheit
  • betrieblicher Eingliederung

In der Praxis ist der Begriff Selbstständige zentral für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und unternehmerischer Tätigkeit.