Währung

In Kürze

Währung bezeichnet das gesetzlich festgelegte Geldsystem eines Staates oder Währungsraums. Sie dient als allgemein anerkanntes Zahlungsmittel und Recheneinheit.

Definition

Währung ist ein arbeitsrechtlich relevanter wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die staatlich oder supranational geregelte Ordnung des Geldwesens eines Landes oder Währungsraums.

Währung umfasst die Festlegung der Geldeinheit sowie der gesetzlichen Zahlungsmittel mit Annahmezwang. Tatbestandlich erforderlich ist eine hoheitliche Regelung über Ausgabe, Geltungsbereich und Wertmaßstab des Geldes.

Die Bestimmung erfolgt regelmäßig durch staatliche Normsetzung oder Übertragung auf eine Zentralbank. Rechtsgrundlage ist im unionsrechtlichen Kontext der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Die Währung bestimmt Wechselkursrelationen gegenüber anderen Währungseinheiten. Eine individuelle Vereinbarung über die Einführung einer eigenen Währung ist rechtlich ausgeschlossen.

Abzugrenzen ist die Währung von:

  • einzelnen Zahlungsformen
  • Wertaufbewahrungsmitteln ohne gesetzlichen Status

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist die Währung maßgeblich für Entgeltfestlegung, Abrechnung und Zahlungsmodalitäten.