Absentismus

Absentismus bezeichnet wiederholte oder erhebliche Fehlzeiten am Arbeitsplatz, die weder auf Krankheit noch auf Urlaub oder andere anerkannte rechtliche Gründe zurückgehen. Häufig stecken dahinter fehlende Arbeitsmotivation oder belastende Arbeitsbedingungen.

In Kürze

Absentismus bezeichnet wiederholte oder erhebliche Fehlzeiten am Arbeitsplatz, die weder auf Krankheit noch auf Urlaub oder andere anerkannte rechtliche Gründe zurückgehen. Häufig stecken dahinter fehlende Arbeitsmotivation oder belastende Arbeitsbedingungen.

Definition

Absentismus ist ein arbeitsrechtlicher und personalwirtschaftlicher Begriff. Er beschreibt das objektiv feststellbare Fernbleiben von Beschäftigten trotz bestehender arbeitsvertraglicher Anwesenheitspflicht – ohne dass ein rechtlich oder medizinisch anerkannter Grund vorliegt.

Absentismus liegt vor, wenn Fehlzeiten weder durch Krankheit noch durch genehmigten Urlaub oder sonstige zulässige Gründe gedeckt sind. Er erfasst wiederholte oder zeitlich erhebliche Abwesenheiten, die sich einer rechtlich anerkannten Rechtfertigung entziehen.

Typische Ursachen können sein:

  • Schlechte Arbeitsbedingungen – ob tatsächlich vorhanden oder nur so empfunden
  • Arbeitsunlust – allgemeine Unlust gegenüber der eigenen Tätigkeit
  • Führungsstil – ein als belastend erlebtes Verhältnis zur Führungskraft
  • Schlechtes Betriebsklima – Konflikte oder mangelnder Zusammenhalt im Team
  • Eintönige Tätigkeiten – fehlende Abwechslung oder Herausforderung im Job

Wichtig ist, ob die Ursachen im Arbeitsumfeld oder im Privatleben des Mitarbeiters liegen. Liegen sie im Betrieb, sollten sie möglichst früh erkannt und behoben werden, da sie sich auf andere Beschäftigte übertragen können. Liegen sie im privaten Bereich, sind dem Arbeitgeber enge Grenzen gesetzt – in solchen Fällen können Fehlzeiten- oder Rückkehrgespräche helfen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Eine ausdrückliche gesetzliche Definition des Absentismus existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht. Er begründet für sich genommen keinen eigenständigen Anspruch und löst keine automatischen arbeitsrechtlichen Sanktionen aus. In der Praxis dient er vor allem als personalwirtschaftlicher Bewertungsmaßstab für Fehlzeitenentwicklungen.

Absentismus ist vom Präsentismus abzugrenzen: Beim Präsentismus erscheinen Beschäftigte trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zur Arbeit, anstatt sich krankschreiben zu lassen.

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