In Kürze
Das Angebot ist eine auf Vertragsschluss gerichtete Erklärung mit Bindungswirkung. Es legt die wesentlichen Vertragsbedingungen verbindlich fest.
Definition
Das Angebot ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist.
Ein Angebot liegt vor, wenn die Erklärung alle wesentlichen Vertragsbestandteile bestimmt oder bestimmbar enthält. Erforderlich ist, dass der Erklärende seine rechtliche Bindung an den Inhalt zum Ausdruck bringt.
Die Bindungswirkung tritt grundsätzlich mit Zugang der Erklärung beim Empfänger ein.
Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere:
- § 145 BGB
Ein Angebot kann befristet oder unbefristet abgegeben werden. Es erlischt bei rechtzeitigem Widerruf oder Ablehnung.
Das Angebot begründet keinen Vertrag ohne eine inhaltlich übereinstimmende Annahmeerklärung.
Abzugrenzen ist das Angebot vom bloßen Realoffert, das lediglich zur Abgabe von Anträgen auffordert.
In der arbeitsrechtlichen Praxis ist das Angebot insbesondere bei Vertragsbegründungen, Vertragsänderungen und Änderungsangeboten von Bedeutung.