In Kürze
Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber mit seinen Beschäftigten bestimmte arbeitstechnische Zwecke dauerhaft verfolgt. Ob ein Betrieb vorliegt, entscheidet darüber, ob ein Betriebsrat gegründet werden kann.
Definition
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nennt den Begriff „Betrieb" als zentralen Ausgangspunkt, definiert ihn aber nicht ausdrücklich. Die anerkannte Definition lautet: Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit seinen Beschäftigten mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.
Eine organisatorische Einheit liegt vor, wenn eine eigenständige und einheitliche Organisation mit einheitlicher Leitung erkennbar ist. Ob das im Einzelfall zutrifft, ist nicht immer leicht zu beurteilen.
Besteht Unklarheit darüber, ob eine betriebsratsfähige Einheit vorliegt, kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers, eines Betriebsrats, eines Wahlvorstands oder einer Gewerkschaft eine verbindliche Entscheidung treffen (§ 18 Abs. 2 BetrVG).
Betriebsteil
Fehlt die vollständige organisatorische Eigenständigkeit, spricht man von einem Betriebsteil — also einer Unterabteilung eines Betriebes, die sich räumlich oder organisatorisch vom Hauptbetrieb unterscheidet.
Ein Betriebsteil gilt als selbstständiger Betrieb, wenn dort mindestens fünf wahlberechtigte und drei wählbare Arbeitnehmer beschäftigt sind und er entweder räumlich weit entfernt oder durch Aufgaben und Organisation eigenständig ist (§ 4 Abs. 1 BetrVG).
Betrieb und Unternehmen — der Unterschied
Ein Unternehmen ist die rechtlich selbstständige Einheit, unter der ein Arbeitgeber seine wirtschaftlichen oder ideellen Ziele verfolgt — zum Beispiel eine GmbH, AG oder OHG. Der Betrieb hingegen beschreibt die organisatorische Arbeitseinheit, nicht den Rechtsträger.
- Ein Unternehmen kann aus einem einzigen Betrieb bestehen — dann sind beide identisch.
- Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen.
- Mehrere Unternehmen können gemeinsam einen Betrieb führen — das nennt sich Gemeinschaftsbetrieb.