In Kürze
Der Bilanzstichtag ist der festgelegte letzte Tag des Geschäftsjahres, auf den sich die Bilanz eines Unternehmens bezieht. Er bestimmt, welche Vermögenswerte und Schulden erfasst und bewertet werden.
Definition
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, zum Ende seines Wirtschaftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Der Bilanzstichtag ist genau der Tag, auf den sich diese Bestandsaufnahme bezieht — also der letzte Tag des Geschäftsjahres, an dem sämtliche Bestandskonten rechnerisch abgeschlossen sind.
Meistens ist das der 31. Dezember eines Jahres. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen dürfen jedoch ein abweichendes Geschäftsjahr wählen. Das Wirtschaftsjahr darf dabei niemals länger als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 HGB, § 4a Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG). Zentrale weitere Rechtsgrundlage ist § 242 HGB.
Bei einer Unternehmensgründung kann das erste Wirtschaftsjahr kürzer als zwölf Monate ausfallen — man nennt das ein Rumpfwirtschaftsjahr. Ab dem zweiten Jahr gilt dann die volle Zwölf-Monats-Pflicht.
Möchte ein bestehendes Unternehmen seinen Bilanzstichtag nachträglich verschieben, braucht es dafür die Zustimmung des zuständigen Finanzamts aus wirtschaftlichen Gründen (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Maßgeblich für die Bilanz sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, die am Ende des Stichtags bestehen. Die Bewertung erfolgt nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen. Der Bilanzstichtag begründet dabei keine Pflicht, alle Bewertungshandlungen tatsächlich an diesem Tag durchzuführen.
Wichtig ist die sogenannte Aufhellungstheorie: Erkenntnisse, die erst nach dem Stichtag bekannt werden, aber Sachverhalte betreffen, die schon am Stichtag bestanden, dürfen — und müssen — noch berücksichtigt werden. Ereignisse, die erst nach dem Stichtag eingetreten sind, bleiben dagegen außen vor.
Der Bilanzstichtag ist außerdem vom Zeitpunkt der Bilanzaufstellung zu unterscheiden, der regelmäßig nach dem Stichtag liegt. In der Praxis ist er Grundlage für Inventur, Bewertung und periodengerechte Erfolgsermittlung.