In Kürze
Die Bonitätsprüfung dient der Einschätzung der Zahlungszuverlässigkeit eines Vertragspartners. Sie erfolgt regelmäßig vor dem Abschluss wirtschaftlich bedeutsamer Verträge.
Definition
Bonitätsprüfung ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das strukturierte Verfahren zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft eines potenziellen Vertragspartners.
Die Bonitätsprüfung erfasst und bewertet wirtschaftliche, rechtliche und verhaltensbezogene Daten mit Blick auf künftige Zahlungspflichten. Sie liegt vor, wenn verfügbare Informationen systematisch zusammengeführt und anhand festgelegter Kriterien analysiert werden.
Voraussetzung ist der Rückgriff auf interne Unterlagen, externe Auskunfteien oder standardisierte Bewertungsmodelle zur Risikoeinschätzung. Die Bonitätsprüfung dient der Prognose, ob vertraglich geschuldete Leistungen fristgerecht und vollständig erbracht werden können.
Sie erfolgt regelmäßig vor Kreditgewährungen, Lieferantenkrediten oder sonstigen schuldrechtlichen Dauerschuldverhältnissen. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages folgt aus der Bonitätsprüfung nicht.
Abzugrenzen ist die Bonitätsprüfung von:
- der laufenden Überwachung bestehender Vertragsverhältnisse
Da sie primär vorvertraglich ausgerichtet ist, beeinflusst die Bonitätsprüfung in der Praxis Vertragskonditionen, Sicherheitenanforderungen und die Entscheidung über das Eingehen wirtschaftlicher Risiken.