Bonus

Ein Bonus ist eine zusätzliche variable Vergütung, die neben dem festen Arbeitsentgelt gezahlt wird. Er knüpft an Leistung, Zielerreichung, Unternehmenserfolg oder besondere Treue an und wird häufig am Jahresende ausgezahlt.

In Kürze

Ein Bonus ist eine zusätzliche variable Vergütung, die neben dem festen Arbeitsentgelt gezahlt wird. Er knüpft an Leistung, Zielerreichung, Unternehmenserfolg oder besondere Treue an und wird häufig am Jahresende ausgezahlt.

Definition

Ein Bonus bezeichnet eine variable Vergütungskomponente, die nachträglich gewährt wird, wenn bestimmte Leistungs-, Erfolgs- oder Zielkriterien erfüllt sind. Im Arbeitsverhältnis liegt er vor, wenn eine zusätzliche Geldleistung an das Erreichen vereinbarter Voraussetzungen geknüpft ist.

Voraussetzung ist eine arbeitsvertragliche, kollektivrechtliche oder sonst verbindliche Regelung, aus der Anspruchsgrund und Bemessungsmaßstab folgen. Rechtsgrundlage ist regelmäßig der Arbeitsvertrag in Verbindung mit § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Ausgestaltung kann auf individueller Leistung, Teamerfolg oder dem wirtschaftlichen Gesamtergebnis des Unternehmens beruhen. Der Anspruch entsteht, wenn die vereinbarten Voraussetzungen objektiv erfüllt sind oder deren Erfüllung vom Arbeitgeber pflichtwidrig vereitelt wurde.

Die Auszahlung erfolgt meist am Jahresende, manchmal auch halbjährlich – als Überweisung, Gutschrift oder in anderer Form. Die Höhe richtet sich häufig nach erzieltem Umsatz, abgenommener Menge oder anderen Kennzahlen, oft in gestaffelten Prozentsätzen.

Ein Bonus begründet keinen Anspruch auf zukünftige Zahlungen gleicher Art oder Höhe.

In der Praxis gibt es verschiedene Formen des Bonus:

  • Leistungs- oder Zielbonus: Richtet sich nach individuell vereinbarten Zielen oder der erbrachten Leistung des Arbeitnehmers.
  • Umsatzbonus / Mengenbonus: Wird gewährt, wenn bestimmte Umsatz- oder Abnahmemengen erreicht werden – auch im Geschäftsverkehr mit Kunden üblich.
  • Treuerabatt / Treuebonus: Honoriert besonders treues Verhalten gegenüber einem Unternehmen.
  • Führungskräfte-Bonus: Ein variabler Vergütungsanteil, der sich häufig am Unternehmensgewinn oder anderen Kennzahlen orientiert.
  • Aktionärs-Bonus: Eine zusätzliche Ausschüttung an Aktionäre, unabhängig von der regulären Dividende – etwa nach einem besonders erfolgreichen Geschäftsjahr.
  • Bonussparvertrag: Eine Zusatzzahlung auf Sparverträge nach Ablauf einer festgelegten Anlagedauer, zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen.

Abzugrenzen ist der Bonus von:

  • Gratifikationen, die primär Betriebstreue oder Stichtage honorieren, ohne direkt an Leistungsziele geknüpft zu sein.
  • Skonto, das einen Preisnachlass bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist gewährt – der Bonus ist hingegen nicht fristabhängig.

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