E-Mail

In Kürze

Die E-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel zur Übermittlung von Nachrichten. Sie ermöglicht den Austausch von Informationen ohne körperliche Anwesenheit.

Definition

E-Mail ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine elektronisch übermittelte Nachricht zur Übertragung von Informationen oder Willenserklärungen.

Eine E-Mail liegt vor, wenn eine Nachricht digital versendet und dem elektronischen Empfangsbereich des Adressaten zugeordnet ist.

Voraussetzung ist die Nutzung eines elektronischen Kommunikationssystems über Internet oder internes Netzwerk.

E-Mails können Erklärungen in Textform übermitteln und rechtliche Wirkungen entfalten.

Die elektronische Form nach § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist nur bei qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt.

Für bestimmte arbeitsrechtliche Erklärungen ist die elektronische Übermittlung gesetzlich ausgeschlossen.

Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung der E-Mail besteht nicht.

Abzugrenzen ist die E-Mail von:

  • schriftformbedürftigen Erklärungen mit eigenhändiger Unterschrift

In der Praxis dient die E-Mail der laufenden innerbetrieblichen und externen Kommunikation.