In Kürze
Die E-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel zur Übermittlung von Nachrichten. Sie ermöglicht den Austausch von Informationen ohne körperliche Anwesenheit.
Definition
E-Mail ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine elektronisch übermittelte Nachricht zur Übertragung von Informationen oder Willenserklärungen.
Eine E-Mail liegt vor, wenn eine Nachricht digital versendet und dem elektronischen Empfangsbereich des Adressaten zugeordnet ist.
Voraussetzung ist die Nutzung eines elektronischen Kommunikationssystems über Internet oder internes Netzwerk.
E-Mails können Erklärungen in Textform übermitteln und rechtliche Wirkungen entfalten.
Die elektronische Form nach § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist nur bei qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt.
Für bestimmte arbeitsrechtliche Erklärungen ist die elektronische Übermittlung gesetzlich ausgeschlossen.
Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung der E-Mail besteht nicht.
Abzugrenzen ist die E-Mail von:
- schriftformbedürftigen Erklärungen mit eigenhändiger Unterschrift
In der Praxis dient die E-Mail der laufenden innerbetrieblichen und externen Kommunikation.