In Kürze
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, kann dieser unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein.
Definition
Kinderbetreuungszuschüsse sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, mit denen er die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Kindern seiner Beschäftigten ganz oder teilweise übernimmt.
Die Steuer- und Beitragsfreiheit gilt nach § 3 Nr. 33 EStG nur für nicht schulpflichtige Kinder, die in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung betreut werden — egal ob es sich um eine betriebliche oder außerbetriebliche Einrichtung handelt.
Wichtige Voraussetzung: Der Zuschuss muss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt werden. Eine bloße Umwandlung von bereits vereinbartem Gehalt reicht nicht aus. Unerheblich ist, ob der andere Elternteil die Betreuungskosten trägt — die Förderung bleibt trotzdem steuerfrei.