Krankheit

In Kürze

Krankheit bezeichnet einen gesundheitlichen Zustand mit Auswirkungen auf die Arbeitsleistung. Sie ist Auslöser arbeitsrechtlicher Anzeige-, Nachweis- und Entgeltfolgen.

Definition

Krankheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand. Dieser Zustand ist behandlungsbedürftig und beeinflusst die Leistungsfähigkeit.

Krankheit liegt vor, wenn der Gesundheitszustand die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit objektiv verhindert. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit.

Die zeitliche Zuordnung der Arbeitsunfähigkeit muss zum bestehenden Arbeitsverhältnis passen.

Rechtsfolgen der Krankheit ergeben sich insbesondere aus:

  • § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für die Vergütungspflicht
  • § 5 EFZG für Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers

Krankheit verpflichtet den Arbeitnehmer nicht zur Offenlegung der medizinischen Diagnose gegenüber dem Arbeitgeber.

Abzugrenzen ist Krankheit von Schwangerschaft, die rechtlich kein Krankheitszustand ist.

In der Praxis bestimmt Krankheit den Beginn von Entgeltfortzahlung, Krankengeld und weiteren arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen.