Künstlersozialkasse

In Kürze

Die Künstlersozialkasse organisiert die soziale Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten. Sie ermöglicht eine beitragsrechtliche Gleichstellung mit abhängig Beschäftigten.

Definition

Die Künstlersozialkasse ist ein arbeitsrechtliches Instrument der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie fungiert als zentrale Abwicklungsstelle für Beiträge selbständiger Künstler und Publizisten.

Die Künstlersozialkasse übernimmt organisatorisch die Erhebung, Bündelung und Weiterleitung gesetzlicher Sozialversicherungsbeiträge. Versicherte zahlen dabei nur den hälftigen Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Die verbleibenden Beitragsanteile werden durch einen Bundeszuschuss und eine Umlage finanziert. Voraussetzung ist eine selbständige, auf Dauer angelegte künstlerische oder publizistische Tätigkeit.

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder die regelmäßige Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer schließt die Zugehörigkeit aus.

Rechtsgrundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

Die Künstlersozialkasse begründet kein eigenes Versicherungsverhältnis, sondern vermittelt Zugang zu bestehenden Versicherungsträgern. Eine automatische Aufnahme kraft Tätigkeit besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Künstlersozialkasse von:

  • berufsständischen Versorgungswerken

In der Praxis stellt sie das zentrale System zur sozialen Absicherung selbständiger Kreativer dar.