Kur - Rehabilitation (SGB IX)

In Kürze

Die medizinische Rehabilitation nach SGB IX ist eine umfassende Komplexleistung, die Menschen dabei helfen soll, ihre Gesundheit und Teilhabe am Arbeitsleben wiederzugewinnen. Für gesetzlich Krankenversicherte gelten dabei besondere Voraussetzungen.

Definition

Die medizinische Rehabilitation verfolgt das Ziel, Beeinträchtigungen zu überwinden oder zu verringern und die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu sichern. Die allgemeinen Ziele sind in § 42 Abs. 1 SGB IX geregelt. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten zusätzlich die Vorschriften des SGB V.

Damit die GKV eine Rehabilitationsleistung bewilligt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rehabilitationsbedürftigkeit – eine Erkrankung oder Beeinträchtigung liegt vor
  • Rehabilitationsfähigkeit – die Person ist in der Lage, an der Maßnahme teilzunehmen
  • Positive Rehabilitationsprognose – es ist zu erwarten, dass die Maßnahme einen Erfolg bringt

Wichtig: Die medizinische Rehabilitation ist eine sogenannte Komplexleistung. Das bedeutet, dass verschiedene medizinische, psychologische und pädagogische Maßnahmen gemeinsam und aufeinander abgestimmt erbracht werden. Werden einzelne Leistungen nur für sich allein angeboten, gilt das rechtlich nicht als medizinische Rehabilitation.

Die möglichen Inhalte dieser Komplexleistung sind in § 42 Abs. 2 und Abs. 3 SGB IX aufgeführt. Welche Maßnahmen im Einzelfall tatsächlich erbracht werden, hängt von der jeweiligen Erkrankung und dem individuellen Rehabilitationskonzept ab.