Altersrente

In Kürze

Die Altersrente ist eine gesetzliche Geldleistung der sozialen Sicherung im Alter. Sie setzt das Erreichen einer maßgeblichen Altersgrenze und erfüllte Versicherungszeiten voraus.

Definition

Altersrente ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet eine laufende Geldleistung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter.

Altersrente liegt vor, wenn eine versicherte Person die jeweils maßgebliche Altersgrenze erreicht hat. Zusätzlich müssen die gesetzlich festgelegten Mindestversicherungszeiten und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Leistung knüpft objektiv an Alter, Versicherungsbiografie und rentenrechtliche Tatbestände an. Sie wird unabhängig von einem bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis gewährt.

Die rechtliche Grundlage bildet:

  • § 33 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Altersrente entsteht nur auf Antrag und nicht kraft Zeitablaufs. Sie begründet keinen Anspruch auf Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Von der Altersrente zu unterscheiden sind vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen nach besonderen Tatbeständen.

Altersrente hat praktische Bedeutung für die sozialrechtliche Absicherung beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.