In Kürze
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit vor dem Renteneintritt auf die Hälfte zu reduzieren und so gleitend in den Ruhestand zu wechseln. Die rechtliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
Definition
Altersteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell zur zeitlich begrenzten Reduzierung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit älterer Beschäftigter. Es dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
Altersteilzeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum durchschnittlich auf die Hälfte reduziert ist. Die Reduzierung erfolgt nach festgelegten Modellen — entweder gleichmäßig verteilt oder in aufeinanderfolgende Arbeits- und Freistellungsphasen gegliedert (sogenanntes Blockmodell).
Voraussetzung ist das Erreichen eines bestimmten Mindestalters sowie eine vorangegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in gesetzlichem Umfang.
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen der Altersteilzeitarbeit. Diese Regelungen gelten auch nach dem Auslaufen früherer Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit weiterhin unverändert fort.
Mit der Altersteilzeitarbeit sind besondere Regelungen in folgenden Bereichen verbunden:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Entgeltersatzleistungen
- Meldepflichten
- Versicherungsrecht
Altersteilzeit begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Sie ist möglich, wenn sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist — in der Praxis wird das Modell überwiegend auf diesem Wege konkret ausgestaltet.
Abzugrenzen ist Altersteilzeit von sonstiger Teilzeitarbeit, da sie zwingend auf den rentennahen Übergang ausgerichtet ist.