In Kürze
Arbeitszeiterfassung bezeichnet die systematische Festhaltung der täglichen Arbeitszeiten im Arbeitsverhältnis. Sie dient der objektiven Dokumentation tatsächlich geleisteter Arbeit.
Definition
Arbeitszeiterfassung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung der täglichen Dauer und Lage der Arbeitszeit. Sie umfasst die objektive Feststellung von Beginn, Ende und Umfang tatsächlich geleisteter Arbeitszeiten.
Arbeitszeiterfassung liegt vor, wenn Arbeitszeiten vollständig, wahrheitsgemäß und nach festgelegten organisatorischen Vorgaben dokumentiert werden. Voraussetzung ist, dass die Erfassung unabhängig vom Arbeitsort innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Rechtsgrundlage ist:
- § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
Eine Verpflichtung zur ausschließlichen elektronischen Umsetzung besteht gesetzlich nicht.
Abzugrenzen ist die Arbeitszeiterfassung von bloßer Leistungs- oder Anwesenheitskontrolle ohne arbeitszeitlichen Bezug. Sie erfasst sämtliche Arbeitszeiten unabhängig von Vergütungsmodellen, Arbeitszeitformen oder betrieblichen Organisationsstrukturen.
In der Praxis ist Arbeitszeiterfassung maßgeblich für den Nachweis von Überstunden, Ruhezeiten und arbeitszeitrechtlicher Compliance.