In Kürze
Der Lohnausgleich im Baulohn war eine tarifliche Regelung für Arbeitnehmer im Baugewerbe. Sie ist seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr in Kraft.
Definition
Der Lohnausgleich im Baulohn bezeichnete eine tarifvertragliche Regelung, die speziell für das Baugewerbe galt. Ziel war es, Arbeitnehmern in der Baubranche unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich zu gewähren.
Diese Regelung wurde durch die zuständigen Tarifvertragsparteien vereinbart und war damit Teil des kollektiven Arbeitsrechts im Baubereich.
Wichtig: Die tarifliche Lohnausgleichsregelung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2006 außer Kraft gesetzt worden. Sie findet daher auf aktuelle Beschäftigungsverhältnisse keine Anwendung mehr.