In Kürze
Der Bilanzgewinn ist der in der Bilanz ausgewiesene ausschüttungsfähige Gewinn einer Kapitalgesellschaft nach teilweiser Ergebnisverwendung. Er bildet die Grundlage für Ausschüttungen an Eigentümer oder Aktionäre sowie für den Gewinnvortrag ins nächste Geschäftsjahr.
Definition
Der Bilanzgewinn zeigt, wie viel Gewinn einer Kapitalgesellschaft nach Abschluss des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung verbleibt. Er wird auf der Passivseite der Bilanz im Eigenkapital ausgewiesen — maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 268 Handelsgesetzbuch (HGB).
Zur Ermittlung wird der Jahresüberschuss rechnerisch angepasst: Berücksichtigt werden Gewinnvorträge oder Verlustvorträge aus Vorjahren sowie Entnahmen aus Rücklagen und Einstellungen in Rücklagen. Die Ermittlung erfolgt ausschließlich auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung zum Bilanzstichtag.
Der Bilanzgewinn ist grundsätzlich für die Ausschüttung an Eigentümer oder Aktionäre vorgesehen. Er begründet jedoch keinen automatischen Anspruch auf Ausschüttung — diese muss erst beschlossen werden. Wird der Bilanzgewinn nur teilweise ausgeschüttet oder in Rücklagen eingestellt, ist der verbleibende Betrag als Gewinnvortrag ins nächste Geschäftsjahr zu übernehmen.
Wichtig: Enthält die Bilanz den Posten Bilanzgewinn, dürfen die Posten Jahresüberschuss und Gewinnvortrag nicht zusätzlich ausgewiesen werden. Wird das Jahresergebnis vollständig verwendet, entfällt der Posten Bilanzgewinn in der Bilanz ganz.
Abzugrenzen ist der Bilanzgewinn vom Jahresüberschuss, der ausschließlich das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung abbildet und keine Aussage über den ausschüttungsfähigen Betrag macht.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Begriff „Bilanzgewinn" umgangssprachlich oft für den Jahresüberschuss verwendet — streng genommen ist er dort jedoch nicht korrekt, da das Konzept des Bilanzgewinns dem Recht der Kapitalgesellschaften vorbehalten ist.