In Kürze
Kurzfristige Beschäftigung ist eine zeitlich streng begrenzte Form der Erwerbstätigkeit. Sie ist sozialversicherungsfrei, wenn gesetzliche Höchstgrenzen eingehalten werden.
Definition
Kurzfristige Beschäftigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein Beschäftigungsverhältnis mit von vornherein begrenzter Dauer ohne sozialversicherungspflichtige Absicherung.
Sie liegt vor, wenn die Tätigkeit im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder siebzig Arbeitstage begrenzt ist.
Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird und keinen Haupterwerb darstellt.
Die zeitlichen Grenzen sind arbeitgeberübergreifend zu berücksichtigen und zusammenzurechnen im Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 8 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch besteht keine zwingende Befreiung von der Lohnsteuer.
Sie begründet keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen aus der Tätigkeit.
Abzugrenzen ist kurzfristige Beschäftigung von:
- geringfügiger Beschäftigung nach der Entgeltgrenze des SGB IV
In der Praxis wird diese Beschäftigungsform häufig für saisonale oder projektbezogene Arbeit eingesetzt.