In Kürze
Sachbezüge sind geldwerte Leistungen, die Arbeitnehmer statt Geld vom Arbeitgeber erhalten – zum Beispiel freie Verpflegung oder Unterkunft. Für die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gelten amtlich festgelegte Sachbezugswerte.
Definition
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Leistungen wie Mahlzeiten oder eine Wohnung kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellt, spricht man von Sachbezügen. Diese Leistungen gelten als Teil des Arbeitsentgelts und müssen daher bewertet werden.
Damit alle Arbeitgeber diese Leistungen einheitlich bewerten, legt der Gesetzgeber jährlich sogenannte Sachbezugswerte fest. Diese Werte geben an, wie viel eine freie Mahlzeit oder eine kostenlose Unterkunft offiziell „wert" ist – unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis.
Die Sachbezugswerte werden unterschieden nach:
- Freie Verpflegung – aufgeteilt nach Frühstück, Mittagessen und Abendessen
- Freie Unterkunft – ohne Unterschied zwischen beheizter und unbeheizter Unterkunft
- Allgemein Beschäftigte – eigene Werte für erwachsene Arbeitnehmer
- Jugendliche und Auszubildende – eigene, in der Regel niedrigere Werte
Auf Basis dieser Werte werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Die Sachbezugswerte werden jährlich neu festgesetzt – für 2025 gelten bereits verbindliche Werte, für 2026 liegen voraussichtliche Werte vor.