Studentenbeschäftigungen - Beiträge

In Kürze

Wenn Studenten rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen — je zur Hälfte.

Definition

Studenten, die neben ihrem Studium arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig sein. In diesem Fall gilt die übliche Regelung der Sozialversicherung: Der Beitrag zur Rentenversicherung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Wer zahlt wie viel? Der beschäftigte Student trägt die eine Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags selbst — der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Beide Seiten sind also gleichermaßen beteiligt.

Ob eine Studentenbeschäftigung überhaupt rentenversicherungspflichtig ist, hängt von der Art und dem Umfang der Beschäftigung ab. Nicht jede Tätigkeit neben dem Studium löst automatisch Beitragspflichten aus.