Zulage
In Kürze
Eine Zulage ist ein zusätzlicher Geldbetrag zum Arbeitsentgelt außerhalb des Grundlohns. Sie kann regelmäßig oder einmalig gezahlt werden.
Definition
Zulage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen zusätzlichen Entgeltbestandteil, der neben dem vereinbarten Grundlohn gezahlt wird. Eine Zulage dient dem Ausgleich besonderer Umstände der Arbeitsleistung, Arbeitsbedingungen oder persönlichen Verhältnisse. Sie liegt vor, wenn ein Geldbetrag ergänzend zum Arbeitsentgelt festgelegt und dem Arbeitnehmer zugewendet ist. Die Zahlung kann auf arbeitsvertraglicher Regelung, betrieblicher Übung oder freiwilliger Leistung beruhen. Eine Zulage setzt eine eindeutige Zuordnung zum Arbeitsverhältnis und eine geldwerte Leistung voraus. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 611a Bürgerliches Gesetzbuch BGB im Rahmen des Arbeitsentgelts. Die Zulage begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Zahlung ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Sie ist von Zuschlägen abzugrenzen, die regelmäßig an konkrete Arbeitszeiten oder Mehrarbeit anknüpfen. In der Praxis wird die Zulage zur differenzierten Vergütung besonderer Tätigkeitsmerkmale eingesetzt.