Zustimmungsersetzungsverfahren
In Kürze
Das Zustimmungsersetzungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren bei verweigerter Zustimmung des Betriebsrats. Es ermöglicht die Durchführung bestimmter personeller Maßnahmen.
Definition
Das Zustimmungsersetzungsverfahren ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Ersetzung einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats. Das Zustimmungsersetzungsverfahren betrifft personelle Einzelmaßnahmen nach gesetzlich geregelten Mitbestimmungstatbeständen. Es liegt vor, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung fristgerecht und formwirksam verweigert hat. Voraussetzung ist eine geplante personelle Maßnahme im Sinne der gesetzlichen Beteiligungsrechte. Das Verfahren setzt eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber voraus. Die gerichtliche Entscheidung ersetzt die Zustimmung, wenn kein gesetzlicher Verweigerungsgrund besteht. Rechtsgrundlage ist § 99 Absatz 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In Fällen vorläufiger personeller Maßnahmen ist ergänzend § 100 Absatz 2 BetrVG einschlägig. Das Zustimmungsersetzungsverfahren begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der Maßnahme. Es ist von der fingierten Zustimmung bei Fristversäumnis des Betriebsrats abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis sichert das Zustimmungsersetzungsverfahren die rechtssichere Umsetzung mitbestimmungspflichtiger Personalentscheidungen.