Zusatzurlaub
In Kürze
Zusatzurlaub ist ein zusätzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub neben dem gesetzlichen oder vertraglichen Grundurlaub. Er steht insbesondere schwerbehinderten Beschäftigten zu.
Definition
Zusatzurlaub bezeichnet einen über den gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch. Er dient dem Ausgleich besonderer persönlicher Belastungen oder Arbeitsbedingungen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub besteht insbesondere für schwerbehinderte Menschen nach § 208 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche beträgt der Zusatzurlaub fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr; bei abweichender Verteilung der Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Voraussetzung ist eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Gleichgestellte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub wird dem regulären Urlaub hinzugerechnet und unterliegt grundsätzlich denselben urlaubsrechtlichen Regeln hinsichtlich Entstehung, Übertragung, Verfall und Abgeltung. Günstigere tarifliche, betriebliche oder einzelvertragliche Regelungen gehen dem gesetzlichen Mindestanspruch vor.