Zwangsgeld
In Kürze
Zwangsgeld ist ein gerichtliches oder behördliches Druckmittel zur Durchsetzung einer Handlungspflicht. Es dient der Erzwingung rechtmäßigen Verhaltens.
Definition
Zwangsgeld ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet eine gerichtlich festgesetzte Geldzahlung zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung oder Unterlassung. Zwangsgeld liegt vor, wenn eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eine Handlungspflicht begründet und nicht erfüllt ist. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel, der eine konkrete Verpflichtung eindeutig festlegt. Das Zwangsgeld dient der Beugung des Willens des Verpflichteten ohne Strafcharakter. Es setzt kein Verschulden voraus und kann mehrfach festgesetzt werden. Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren richtet sich die Vollstreckung nach § 85 Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Durchsetzung erfolgt nach § 888 Zivilprozessordnung (ZPO). Zwangsgeld begründet keinen Schadensersatz- oder Strafanspruch. Es ist vom Ordnungsgeld bei Unterlassungs- oder Duldungspflichten abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis sichert Zwangsgeld die Wirksamkeit betriebsverfassungsrechtlicher Verpflichtungen.