Zusammenveranlagung
In Kürze
Die Zusammenveranlagung ist eine Form der Einkommensteuerveranlagung, bei der Ehegatten gemeinsam besteuert werden. Sie führt häufig zu steuerlichen Vorteilen durch das Ehegattensplitting.
Definition
Zusammenveranlagung bezeichnet die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern zur Einkommensteuer. Dabei werden die Einkünfte beider Partner zunächst getrennt ermittelt, anschließend zusammengerechnet und nach dem sogenannten Ehegattensplittingtarif besteuert. Rechtsgrundlage sind insbesondere die §§ 26 und 26b Einkommensteuergesetz (EStG). Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beider Partner sowie das Nichtvorliegen eines dauernden Getrenntlebens. Bei der Zusammenveranlagung wird nur ein gemeinsamer Steuerbescheid erlassen. Die Ehegatten haften als Gesamtschuldner für die festgesetzte Steuer. Ziel der Zusammenveranlagung ist eine gleichmäßigere steuerliche Belastung, insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner.