Zwangsversteigerung
In Kürze
Die Zwangsversteigerung ist ein staatliches Verfahren zur Verwertung von Grundstücken zur Gläubigerbefriedigung. Sie erfolgt durch gerichtliche Versteigerung nach festen gesetzlichen Regeln.
Definition
Zwangsversteigerung ist ein vollstreckungsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die gerichtliche Verwertung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zur Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs. Zwangsversteigerung liegt vor, wenn ein Gläubiger die Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung beantragt. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel gegen den als Eigentümer eingetragenen Schuldner. Das Verfahren wird durch Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingeleitet und gesetzlich gesteuert. Die Durchführung erfolgt öffentlich nach gesetzlich festgelegten Verfahrensabschnitten mit Bietzeit und Zuschlagsentscheidung. Maßgeblich ist das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) als spezielle Verfahrensordnung der Immobiliarvollstreckung. Der Zuschlag begründet den Eigentumsübergang auf den Meistbietenden mit seiner Verkündung. Zwangsversteigerung dient ausschließlich der Befriedigung der titulierten Forderung aus dem Versteigerungserlös. Sie begründet keine persönliche Haftung über das verwertete Objekt hinaus. Sie ist von der Zwangsverwaltung als nutzungsbezogener Vollstreckungsmaßnahme abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht die Zwangsversteigerung die zwangsweise Realisierung dinglich gesicherter oder titulierte Forderungen.