Zurückbehaltungsrecht
In Kürze
Das Zurückbehaltungsrecht erlaubt die vorübergehende Verweigerung einer geschuldeten Leistung. Es setzt einen fälligen Gegenanspruch aus demselben Rechtsverhältnis voraus.
Definition
Zurückbehaltungsrecht ist ein zivilrechtliches Instrument. Es bezeichnet das Recht eines Schuldners, seine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung eines fälligen Gegenanspruchs zu verweigern. Das Zurückbehaltungsrecht wirkt als Einrede und suspendiert die Durchsetzbarkeit des Hauptanspruchs vorübergehend. Es liegt vor, wenn sich Anspruch und Gegenanspruch aus demselben rechtlichen Verhältnis ergeben. Voraussetzung ist die Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Gegenanspruchs ohne Ausschluss durch Gesetz oder Vertrag. Im Arbeitsverhältnis kann das Zurückbehaltungsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 273 Bürgerliches Gesetzbuch BGB sowie bei gegenseitigen Verträgen § 320 BGB. Das Zurückbehaltungsrecht begründet keinen Erlass der Leistungspflicht, sondern nur eine zeitweise Leistungsverweigerung. Es ist vom Aufrechnungsrecht abzugrenzen, das zum Erlöschen von Forderungen führt. In der Praxis dient das Zurückbehaltungsrecht der Sicherung gegenseitiger Vertragspflichten.