Zuschlag für Sonntags-
Feiertags- und Nachtarbeit,
In Kürze
Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bezeichnet einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil für Arbeitszeiten außerhalb der regelmäßigen Tagesarbeit. Er knüpft an besondere zeitliche Belastungen an und ergänzt den Grundlohn.
Definition
Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet einen zusätzlich zum Grundlohn gewährten Entgeltbestandteil für tatsächlich geleistete Arbeit zu besonders belastenden Zeiten. Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit liegt vor, wenn Arbeitsleistung während gesetzlich definierter Nachtzeiten, Sonntage oder gesetzlicher Feiertage erbracht ist. Voraussetzung ist eine objektiv festgelegte Zuordnung der Arbeitszeit zu diesen Zeiträumen ohne Rücksicht auf persönliche Motive. Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dient dem finanziellen Ausgleich erhöhter gesundheitlicher, sozialer oder zeitlicher Belastungen der Arbeitsleistung. Für Nachtarbeit besteht mangels tariflicher Regelung ein Ausgleichsanspruch nach § 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Für Sonntags- und Feiertagsarbeit bestimmt § 11 Absatz 3 ArbZG einen Ersatzruhetag anstelle eines zwingenden Entgeltzuschlags. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit besteht für Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht. Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist von Ersatzruhetagen und sonstigen Freizeitausgleichen rechtlich zu unterscheiden. In der betrieblichen Praxis beeinflusst die Regelung die Vergütungsabrechnung und die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.