Zutrittskontrolle
In Kürze
Zutrittskontrolle bezeichnet Maßnahmen zur Begrenzung des physischen Zugangs zu bestimmten Bereichen. Sie dient dem Schutz von Personen, Sachen und Informationen.
Definition
Zutrittskontrolle ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die Gesamtheit organisatorischer, technischer oder personeller Maßnahmen zur Steuerung des Zugangs zu betrieblichen Räumen oder Bereichen. Zutrittskontrolle liegt vor, wenn der Zugang nur nach vorheriger Identitätsprüfung und festgelegter Berechtigung ermöglicht ist. Voraussetzung ist eine verbindliche Regelung, welche Personen zu welchen Zeiten bestimmte Bereiche betreten dürfen. Die Ausgestaltung kann manuell, technisch oder kombiniert erfolgen und ist objektiv festgelegt. Zutrittskontrolle dient insbesondere dem Schutz von Beschäftigten, Betriebsmitteln und sensiblen Informationen. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, richtet sich die rechtliche Zulässigkeit nach Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zutrittskontrolle begründet keine Leistungs- oder Verhaltensüberwachung der Beschäftigten. Sie ist von der Zugriffskontrolle auf IT-Systeme und Datenbestände abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis beeinflusst Zutrittskontrolle Sicherheitskonzepte, Datenschutzmaßnahmen und organisatorische Abläufe.