Zwangsvollstreckung
In Kürze
Zwangsvollstreckung bezeichnet die staatliche Durchsetzung eines titulierten Anspruchs gegen den Schuldner. Sie erfolgt auf Antrag des Gläubigers nach festgelegten Verfahrensregeln.
Definition
Zwangsvollstreckung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzlich geregelte Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs mit staatlichen Mitteln. Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn ein vollstreckbarer Titel eine konkrete Leistungspflicht festlegt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Titels, einer Vollstreckungsklausel und der ordnungsgemäßen Zustellung an den Schuldner. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nur auf Antrag des berechtigten Gläubigers. Im Arbeitsrecht sind für die Zwangsvollstreckung aus Urteilen, Beschlüssen oder Vergleichen die Arbeitsgerichte zuständig. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Zivilprozessordnung (ZPO) und § 85 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Zwangsvollstreckung kann auf Zahlung, Herausgabe, Duldung, Unterlassung oder Vornahme einer Handlung gerichtet sein. Zwangsvollstreckung setzt kein Verschulden des Schuldners voraus. Sie ist von der Insolvenz als Gesamtvollstreckungsverfahren abzugrenzen. In der Praxis sichert Zwangsvollstreckung die effektive Durchsetzung arbeitsrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungen.