Hypothek
In Kürze
Die Hypothek ist ein dingliches Sicherungsrecht an Grundstücken. Sie dient der Absicherung einer bestehenden Geldforderung.
Definition
Hypothek ist ein zivilrechtliches Sicherungsinstrument. Sie belastet ein Grundstück in der Weise, dass eine Forderung aus diesem Grundstück befriedigt werden kann. Hypothek setzt das Bestehen einer konkret bestimmten, gesicherten Geldforderung voraus. Ihr Bestand und Umfang hängen zwingend vom jeweiligen Bestand der gesicherten Forderung ab. Die Belastung entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch. Die Forderung und die Hypothek sind rechtlich untrennbar miteinander verbunden. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch, BGB, insbesondere §§ 873 und 1113 BGB. Eine Übertragung der Hypothek ohne gleichzeitigen Forderungsübergang ist ausgeschlossen. Hypothek ist von der Grundschuld als nicht akzessorischem Grundpfandrecht abzugrenzen. In der Praxis dient die Hypothek der dinglichen Absicherung langfristiger Darlehensforderungen im Immobilienbereich.