Ich-AG
In Kürze
Die Ich-AG bezeichnet eine staatlich geförderte Form der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit. Sie diente der Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch selbstständige Tätigkeit.
Definition
Ich-AG ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Ich-AG bezeichnet ein zeitlich befristetes Förderinstrument zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit durch zuvor arbeitslose Personen. Sie liegt vor, wenn eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und eine einkommensabhängige staatliche Förderung festgelegt ist. Die Förderung der Ich-AG war an den Bezug von Arbeitslosengeld und die Anzeige der selbstständigen Tätigkeit geknüpft. Rechtsgrundlage war das Sozialgesetzbuch Drittes Buch, SGB III, in der jeweils geltenden Fassung. Eine fortdauernde Förderfähigkeit über den vorgesehenen Zeitraum hinaus bestand nicht. Die Ich-AG ist vom Gründungszuschuss abzugrenzen, der als nachfolgendes Förderinstrument ausgestaltet wurde. In der Praxis diente die Ich-AG der statistischen und verwaltungstechnischen Einordnung geförderter Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit.