Illiquidität
In Kürze
Illiquidität beschreibt die fehlende Fähigkeit zur fristgerechten Erfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen. Der Begriff bezeichnet einen objektiven wirtschaftlichen Zustand ohne Rücksicht auf Ursachen.
Definition
Illiquidität ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zustand fehlender Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens oder einer Person gegenüber fälligen Verbindlichkeiten. Illiquidität liegt vor, wenn ausreichende liquide Mittel zur Begleichung kurzfristiger Verpflichtungen objektiv nicht verfügbar sind. Maßgeblich ist die tatsächliche Zahlungsstockung bei Fälligkeit, unabhängig von Vermögenswerten außerhalb kurzfristiger Liquidität. Der Zustand wird anhand bestehender Zahlungsmittel und realisierbarer kurzfristiger Mittel bestimmt. Rechtsgrundlage für die rechtliche Einordnung ist § 17 Insolvenzordnung (InsO). Illiquidität begründet für sich genommen keinen Anspruch auf staatliche Leistungen oder arbeitsrechtliche Sonderrechte. Sie ist von bloßen Liquiditätsengpässen abzugrenzen, bei denen kurzfristige Zahlungsfähigkeit noch hergestellt werden kann. In der Praxis dient Illiquidität als zentrales Kriterium für insolvenzrechtliche Prüfungen und arbeitsrechtliche Risikobewertungen.