Index
In Kürze
Index bezeichnet eine zusammenfassende Messzahl zur Abbildung relativer Veränderungen wirtschaftlicher Größen. Der Begriff wird zur Vergleichbarkeit von Entwicklungen über definierte Zeiträume verwendet.
Definition
Index ist ein arbeitsrechtliches Begriff zur standardisierten Messung relativer Veränderungen wirtschaftsnaher Bezugsgrößen. Er bildet die durchschnittliche Entwicklung mehrerer Einzelwerte gegenüber einem festgelegten Basiszeitpunkt verdichtet ab. Ein solcher Index liegt vor, wenn gleichartige Merkmale rechnerisch zusammengeführt und als Verhältniszahl dargestellt sind. Voraussetzung ist eine einheitliche Definition der Bezugsgrößen sowie eine konsistente Gewichtung der einbezogenen Werte. Der Index wird regelmäßig mit einem normierten Ausgangswert, typischerweise hundert, in Bezug gesetzt. Er kann Preis-, Mengen-, Wert- oder Leistungsentwicklungen unabhängig vom absoluten Ausgangsniveau abbilden. Der Einsatz eines Index dient der Vergleichbarkeit zeitlicher Veränderungen bei heterogenen Einzelgrößen. Der Begriff Index begründet keine Aussage über Ursachen, Verteilung oder Einzelwertentwicklungen. Vom Index abzugrenzen ist die Einzelkennzahl, die nur einen isolierten Messwert ohne Aggregation beschreibt. In arbeitsrechtlichen Zusammenhängen wird Index zur Anpassung oder Bewertung vertraglicher Bezugsgrößen herangezogen.