Individualarbeitsrecht
In Kürze
Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf individueller Ebene. Es betrifft Vertrag, Rechte, Pflichten und Beendigung des einzelnen Arbeitsverhältnisses.
Definition
Individualarbeitsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur umfassenden Regelung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Beschäftigungskontext privatrechtlicher Art. Es erfasst die Begründung, den Inhalt und die Beendigung des einzelnen Arbeitsverhältnisses einschließlich zentraler gegenseitiger Leistungspflichten laufend. Individualarbeitsrecht liegt vor, wenn Rechte und Pflichten individuell festgelegt, zugeordnet und rechtlich durchsetzbar ausgestaltet sind verbindlich. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie aus weiteren spezialgesetzlichen arbeitsrechtlichen Normen maßgeblich. Das Individualarbeitsrecht begründet keinen kollektiven Vertretungs- oder Durchsetzungsmechanismus für Arbeitnehmerinteressen eigenständig wirksam gegenüber dem Arbeitgeber nicht kollektiv. Es ist vom Kollektivarbeitsrecht abgegrenzt, das betriebliche und tarifliche Regelungsstrukturen mit kollektivem Geltungsanspruch betrifft primär vorrangig. Individualarbeitsrecht bildet die Grundlage gerichtlicher Durchsetzung individueller Ansprüche im arbeitsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nach Klageerhebung durch Arbeitnehmer.