Integrationsteam
In Kürze
Das Integrationsteam ist ein betriebliches Zusammenwirken zentraler Akteure zur Förderung schwerbehinderter Beschäftigter. Es unterstützt die Teilhabe am Arbeitsleben innerhalb bestehender betrieblicher Strukturen.
Definition
Integrationsteam ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein innerbetriebliches Zusammenwirken gesetzlich benannter Funktionsträger zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen. Das Integrationsteam besteht aus Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat oder Personalrat und dem Beauftragten des Arbeitgebers. Es wirkt eigenverantwortlich innerhalb des Betriebes zur Sicherung behinderungsgerechter Beschäftigung. Voraussetzung ist das Bestehen eines Betriebes oder einer Dienststelle mit entsprechenden Beteiligungsorganen. Die Tätigkeit umfasst Koordination, Mitwirkung und Nutzung betrieblicher Gestaltungsmöglichkeiten. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 176 und § 178 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Eine eigenständige Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis gegenüber Arbeitgeber oder Beschäftigten wird nicht begründet. Das Integrationsteam ist vom Integrationsamt abzugrenzen, da es keine behördlichen Aufgaben wahrnimmt. Das Integrationsteam ist in der Praxis vor allem bei Prävention, betrieblicher Eingliederung und Inklusionsvereinbarungen relevant.