Interoperabilität
In Kürze
Interoperabilität beschreibt die Fähigkeit technischer Systeme zum strukturierten Zusammenwirken. Sie ermöglicht den systemübergreifenden Austausch und die Nutzung von Daten in betrieblichen Kontexten.
Definition
Interoperabilität ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die technische und organisatorische Fähigkeit unterschiedlicher Systeme zur funktionalen Zusammenarbeit. Interoperabilität liegt vor, wenn Schnittstellen so festgelegt sind, dass Daten systemübergreifend austauschbar und nutzbar sind. Voraussetzung ist die standardisierte Übermittlung von Informationen ohne inhaltliche Veränderung oder Verlust. Erfasst sind Hard- und Softwaresysteme unterschiedlicher Anbieter innerhalb betrieblicher Infrastrukturen. Maßgeblich ist die Sicherstellung eines reibungslosen Zusammenwirkens von Anwendungen, Prozessen und Datenstrukturen. Die Umsetzung erfolgt regelmäßig auf struktureller, syntaktischer, semantischer oder organisatorischer Ebene. Rechtsgrundlagen ergeben sich funktional aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Datenschutzrecht. Interoperabilität begründet keinen Anspruch auf bestimmte technische Lösungen oder Standards. Sie ist von bloßer Kompatibilität abzugrenzen, die keinen gegenseitigen Datenaustausch voraussetzt. Interoperabilität besitzt praktische Bedeutung für digitale Arbeitsprozesse, Systemintegration und den effizienten Einsatz betrieblicher IT-Infrastrukturen.