Joint Venture
In Kürze
Joint Venture bezeichnet eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger Unternehmen. Ziel ist die gemeinsame Durchführung eines abgegrenzten wirtschaftlichen Vorhabens.
Definition
Joint Venture ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur unternehmensübergreifenden Kooperation selbstständiger Wirtschaftseinheiten. Er bezeichnet eine organisierte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Verfolgung eines konkret bestimmten wirtschaftlichen Zwecks. Joint Venture liegt vor, wenn Ressourcen, Risiken und Steuerungsbefugnisse für ein Projekt gebündelt sind. Voraussetzung ist eine vertragliche Grundlage, welche Beiträge, Organisation und Ergebniszuordnung der Beteiligten verbindlich festlegt. Die beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich eigenständig und behalten ihre unternehmerische Selbstständigkeit vollständig bei. Eine einheitliche gesetzliche Spezialregelung für das Joint Venture besteht im deutschen Recht nicht. Von einer Konzernstruktur unterscheidet sich Joint Venture durch das Fehlen eines einheitlichen herrschenden Unternehmens. In der Praxis dient Joint Venture der Realisierung gemeinsamer Projekte unter Aufteilung von Kapital, Know-how und wirtschaftlichem Risiko.