Kalkulationsirrtum
In Kürze
Kalkulationsirrtum bezeichnet einen Fehler in der preislichen Berechnungsgrundlage einer Willenserklärung. Er betrifft die interne Kostenannahme bei Vertragsabschlüssen.
Definition
Kalkulationsirrtum ist ein zivilrechtlicher Begriff im Zusammenhang mit Willenserklärungen bei Vertragsabschlüssen über Preise. Er bezeichnet einen Fehler in der internen Kosten- oder Preisberechnung des Erklärenden. Ein Kalkulationsirrtum liegt vor, wenn die Berechnungsgrundlage fehlerhaft ist und den Erklärungsvorgang beeinflusst. Voraussetzung ist, dass sich subjektive Vorstellung und objektive Berechnungswirklichkeit bei Vertragsschluss unterscheiden. Rechtsgrundlage für die rechtliche Bewertung ist § 119 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB. Ein unbeachtlicher Motivirrtum begründet grundsätzlich kein Anfechtungsrecht gegen die abgegebene Willenserklärung allein. Der Kalkulationsirrtum ist vom offen erkennbaren Rechenfehler abzugrenzen, der treuwidrige Rechtsausübung ausschließt. In der Vertragspraxis kann ein Kalkulationsirrtum Bedeutung für Anfechtung, Vertragsanpassung oder Risikoverteilung erlangen.