Kapazität
In Kürze
Kapazität beschreibt das mengenmäßige Leistungsvermögen betrieblicher Ressourcen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie bildet die Grundlage für Planung, Steuerung und Bewertung betrieblicher Leistungsprozesse.
Definition
Kapazität ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das objektiv bestimmbare mengenmäßige Leistungsvermögen von Betriebsmitteln oder Arbeitskräften innerhalb einer festgelegten Zeiteinheit. Die Kapazität umfasst die technisch mögliche oder organisatorisch vorgesehene Leistung unter gegebenen sachlichen und zeitlichen Bedingungen. Voraussetzung ist, dass Produktionsfaktoren dauerhaft verfügbar, funktional einsetzbar und zeitlich zuordenbar sind. Maßgeblich ist die abstrakte Leistungsfähigkeit unabhängig von der tatsächlich realisierten Ausbringungsmenge im Betrachtungszeitraum. Unterschieden werden kann zwischen maximal möglicher Leistung und wirtschaftlich sinnvoller Auslastung bei gegebenen Kostenstrukturen. Die Kapazität wird regelmäßig auf Maschinen, Anlagen, Arbeitskräfte oder gesamte Betriebe bezogen. Eine gesetzliche Definition besteht nicht, sodass sich der Begriff aus betriebswirtschaftlicher Verkehrsanschauung ergibt. Kapazität begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte tatsächliche Auslastung oder Beschäftigung. Abzugrenzen ist die Kapazität vom Kapazitätsauslastungsgrad als Verhältnis zwischen möglicher und tatsächlicher Leistung. In der Praxis dient die Kapazität der Planung von Arbeitsmengen, Einsatzzeiten und organisatorischen Abläufen.