Kapitalgesellschaft
In Kürze
Kapitalgesellschaft bezeichnet eine rechtlich selbständige Unternehmensform mit kapitalbezogener Beteiligungsstruktur. Sie tritt als eigenständiger Arbeitgeber auf und handelt durch bestellte Organe.
Definition
Kapitalgesellschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug auf rechtlich verselbständigte Arbeitgeberorganisationen im Unternehmen. Die Kapitalgesellschaft bezeichnet eine juristische Person, deren Rechtsfähigkeit vom Mitgliederbestand unabhängig dauerhaft ausgestaltet ist. Voraussetzung ist die konstitutive Eintragung im Handelsregister nach Abschluss einer formalisierten Gründungsphase. Die Kapitalgesellschaft weist eine organschaftliche Struktur mit Geschäftsleitung und Vertretung durch bestellte Organe auf. Rechtsgrundlage der eigenständigen Besteuerung ist § 1 Absatz 1 Nummer 1 Körperschaftsteuergesetz KStG. Eine persönliche Haftung der Anteilseigner für Verbindlichkeiten besteht grundsätzlich nicht der Gesellschaft. Die Kapitalgesellschaft ist von der Personengesellschaft durch Kapitalbindung und fehlende persönliche Mitarbeit abzugrenzen. Im Arbeitsrecht ist die Rechtsform relevant für Arbeitgeberstellung, Organvertretung und Haftungszuordnung im Betrieb.