Annahmeverzugslohn
In Kürze
Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Arbeitgeber fälliges Arbeitsentgelt nicht rechtzeitig zahlt. Die Pflicht zur Zahlung besteht unabhängig von einer Mahnung fort.
Definition
Zahlungsverzug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der verspäteten oder unterbliebenen Zahlung geschuldeter Vergütung. Er bezeichnet den Zustand, in dem der Arbeitgeber fälliges Arbeitsentgelt trotz bestehender Zahlungspflicht nicht leistet. Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Vergütung nach erbrachter Arbeitsleistung oder nach Entstehen eines Entgeltanspruchs nicht zum festgelegten Fälligkeitstermin gezahlt ist. Maßgeblich ist die kalendermäßig bestimmte oder vertraglich, tariflich oder gesetzlich geregelte Fälligkeit der Vergütung. Der Verzug tritt ohne Mahnung ein, wenn der Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist. Rechtsgrundlagen sind § 286 Bürgerliches Gesetzbuch BGB und § 614 BGB. Der Zahlungsverzug begründet keinen Wegfall der Arbeitspflicht, sondern einen Anspruch auf Verzugsfolgen. Abzugrenzen ist der Zahlungsverzug vom Annahmeverzug, der die Nichtannahme der Arbeitsleistung betrifft. In der Praxis ist der Zahlungsverzug Ausgangspunkt für Ansprüche auf Verzugszinsen, Schadensersatz oder weitere arbeitsrechtliche Reaktionen.