Kettenbefristung
In Kürze
Kettenbefristung bezeichnet die mehrfache zeitliche Begrenzung desselben Arbeitsverhältnisses. Sie betrifft aufeinanderfolgende befristete Verträge zwischen denselben Parteien.
Definition
Kettenbefristung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur wiederholten zeitlichen Begrenzung desselben Arbeitsverhältnisses zwischen Parteien. Er beschreibt die aufeinanderfolgende Befristung mehrerer Verträge zwischen denselben Parteien ohne dauerhafte Entfristung. Eine solche Gestaltung liegt vor, wenn mehrere befristete Verträge unmittelbar oder sachlich zusammenhängend fortgesetzt werden. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ohne Sachgrund ist die Gesamtdauer nach dem TzBfG grundsätzlich zeitlich begrenzt und verlängerungsbeschränkt. Mit Sachgrund kann eine längere Abfolge zulässig sein, sofern kein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt. Die Kettenbefristung begründet keinen eigenständigen Beendigungstatbestand und ersetzt kein unbefristetes Arbeitsverhältnis rechtlich. Sie ist von der einmaligen Befristung abzugrenzen, bei der keine fortgesetzte Vertragskette besteht. Maßgeblich sind Dauer, Anzahl und Funktion der Befristungen im konkreten Beschäftigungszusammenhang rechtlich. In der Praxis beeinflusst die Einordnung arbeitsgerichtliche Entfristungsklagen und Personalplanungsentscheidungen maßgeblich nachhaltig.