Keynesianismus
In Kürze
Keynesianismus bezeichnet eine makroökonomische Theorie mit staatlicher Steuerung wirtschaftlicher Nachfrage. Sie beeinflusst arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Rahmenbedingungen.
Definition
Keynesianismus ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im weiteren Sinne zur Einordnung staatlich beeinflusster Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik. Er bezeichnet eine makroökonomische Theorie, nach der gesamtwirtschaftliche Nachfrage die Beschäftigung maßgeblich bestimmt. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Märkte nicht automatisch Vollbeschäftigung herstellen. Arbeitslosigkeit entsteht danach insbesondere durch unzureichende Investitions- und Konsumnachfrage. Der Keynesianismus ordnet Beschäftigung primär dem Gütermarkt und nicht dem Arbeitsmarkt zu. Staatliche Eingriffe sollen Nachfrageausfälle kompensieren und konjunkturelle Schwankungen ausgleichen. Voraussetzung ist eine antizyklische Ausgaben- und Einnahmenpolitik des Staates. Die rechtliche Umsetzung erfolgt mittelbar über Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftspolitik. Gesetzliche Einzelregelungen definieren den Keynesianismus nicht ausdrücklich. Arbeitsrechtlich relevant wird er über beschäftigungspolitische Rahmenentscheidungen und öffentliche Investitionen. Der Ansatz begründet keinen individuellen Anspruch auf Beschäftigung oder Arbeitsplatzsicherung. Er ist von marktradikalen Gleichgewichtstheorien ohne staatliche Steuerung abzugrenzen. In der Praxis prägt der Keynesianismus die Ausrichtung staatlicher Arbeitsmarkt- und Konjunkturprogramme.