Kontrahierungszwang
In Kürze
Der Kontrahierungszwang beschreibt die rechtliche Pflicht eines Anbieters zum Abschluss bestimmter Verträge. Er begrenzt die privatautonome Abschlussfreiheit in gesetzlich oder wettbewerblich geprägten Ausnahmesituationen.
Definition
Kontrahierungszwang ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Anbieters, einen Vertrag mit jedermann abzuschließen. Der Kontrahierungszwang liegt vor, wenn der Vertragsabschluss objektiv festgelegt und rechtlich erzwungen ist. Voraussetzung ist eine gesetzliche Anordnung oder eine marktbeherrschende Stellung ohne zumutbare Ausweichmöglichkeit. Die Verpflichtung bezieht sich regelmäßig auf Leistungen der Daseinsvorsorge oder strukturell unverzichtbare Marktangebote. Rechtsgrundlage kann insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein. Der Kontrahierungszwang begründet keinen Anspruch auf individuell ausgehandelte Vertragsinhalte. Er ist von der allgemeinen Vertragsfreiheit als Regelfall privatautonomen Handelns abzugrenzen. In der Praxis sichert der Kontrahierungszwang den diskriminierungsfreien Zugang zu essenziellen Leistungen bei struktureller Unterlegenheit der Nachfrageseite.