Konzernschwerbehindertenvertretung
In Kürze
Die Konzernschwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigter auf Konzernebene. Sie befasst sich mit konzernweiten Angelegenheiten, die nicht unternehmensbezogen geregelt werden können.
Definition
Konzernschwerbehindertenvertretung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen auf Ebene eines Konzerns. Die Konzernschwerbehindertenvertretung wird gewählt, wenn ein Konzernbetriebsrat besteht und mehrere Unternehmen beteiligt sind. Voraussetzung ist, dass konzernübergreifende Angelegenheiten vorliegen, die nicht durch Gesamtschwerbehindertenvertretungen geregelt werden können. Die rechtliche Grundlage bildet das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere § 180 Absatz 2 SGB IX. Die Konzernschwerbehindertenvertretung besitzt die gleichen Rechte und Pflichten wie eine örtliche Schwerbehindertenvertretung. Sie begründet keine eigenständige Arbeitgeberverantwortung oder Weisungsbefugnis gegenüber den Konzernunternehmen. In der Praxis ermöglicht die Konzernschwerbehindertenvertretung eine koordinierte Wahrnehmung von Teilhaberechten schwerbehinderter Beschäftigter auf Konzernebene.