Körpersprache
In Kürze
Körpersprache bezeichnet nonverbale Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kommunikationssituationen. Sie wirkt ergänzend oder unabhängig vom gesprochenen Wort.
Definition
Körpersprache ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Gesamtheit nonverbaler körperlicher Signale, die kommunikative Inhalte unabhängig oder begleitend zur Sprache vermitteln. Körpersprache umfasst objektiv wahrnehmbare Ausdrucksformen wie Haltung, Bewegung, Mimik, Gestik, Blickverhalten und räumliches Distanzverhalten. Sie liegt vor, wenn körperliche Reaktionen bewusst oder unbewusst in sozialen oder beruflichen Interaktionen auftreten. Tatbestandlich erforderlich ist ein äußerlich erkennbares Verhalten, das kommunikative Wirkung auf andere Personen entfaltet. Die Signale entstehen situationsbezogen und stehen regelmäßig im Zusammenhang mit inneren Zuständen oder sozialen Rollen. Körpersprache unterliegt keiner rechtlichen Normierung und keiner verbindlichen Kodifizierung. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Rechtsanspruch oder eine rechtliche Verpflichtung zur bestimmten Verhaltensweise. Körpersprache ist von verbaler Kommunikation abzugrenzen, die ausschließlich auf sprachlich formulierten Inhalten beruht. In der arbeitsrechtlichen Praxis beeinflusst Körpersprache Wahrnehmung, Gesprächsverlauf und Interaktion in betrieblichen Kommunikationssituationen.