Kreditlimit
In Kürze
Das Kreditlimit bestimmt die maximale Höhe eines nutzbaren Kreditrahmens. Es begrenzt die Inanspruchnahme laufender Kreditlinien.
Definition
Kreditlimit ist ein zivilrechtlicher Begriff zur betragsmäßigen Begrenzung einer eingeräumten Kreditlinie. Es bezeichnet den maximalen Betrag, bis zu dem ein Kreditnehmer fremde Mittel in Anspruch nehmen darf. Das Kreditlimit liegt vor, wenn zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer eine verbindliche Obergrenze der Nutzung festgelegt ist. Voraussetzung ist eine schuldrechtliche Vereinbarung, die Umfang, Art und Abrufbarkeit der Kreditlinie bestimmt. Das Kreditlimit begrenzt die gleichzeitige oder fortlaufende Inanspruchnahme ohne Auszahlungspflicht des Gesamtbetrags. Es findet sich typischerweise bei Kontokorrentkrediten, Dispositionskrediten oder vergleichbaren revolvierenden Finanzierungen. Rechtsgrundlage ist regelmäßig ein Kreditvertrag in Verbindung mit § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Inanspruchnahme erfolgt flexibel innerhalb der Grenze und kann vollständig, teilweise oder gar nicht erfolgen. Ein Anspruch auf dauerhafte Ausschöpfung des Kreditrahmens wird durch das Kreditlimit nicht begründet. Das Kreditlimit ist vom festen Darlehensbetrag abzugrenzen, der vollständig zur Verfügung gestellt wird. In der Praxis steuert es Liquidität, Risikobegrenzung und Bonitätsüberwachung im laufenden Kreditverhältnis.