Kulanz
In Kürze
Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen ohne rechtliche Verpflichtung. Sie erfolgt regelmäßig außerhalb bestehender Gewährleistungs- oder Garantieansprüche.
Definition
Kulanz ist ein zivilrechtlicher Begriff. Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Leistungs- oder Entgegenkommen eines Vertragspartners ohne bestehende rechtliche Verpflichtung. Sie liegt vor, wenn eine Partei über gesetzliche oder vertragliche Pflichten hinaus eine Leistung erbringt. Kulanz setzt voraus, dass kein einklagbarer Anspruch auf die gewährte Leistung besteht. Die rechtliche Einordnung erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit Kauf- oder Dienstverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Kulanz begründet weder eine dauerhafte Leistungspflicht noch eine konkludente Vertragsänderung für zukünftige Fälle. Eine Abgrenzung besteht zur Garantie, die eine rechtlich bindende, freiwillig übernommene Verpflichtung darstellt. Kulanz ist in der Praxis für die außergerichtliche Konfliktlösung und das Vertragsverhältnis zwischen Parteien relevant.